Zulässigkeit Kryolipolyse

🧊 Warum +1 °C unkritisch ist
Die rechtliche Problematik bei Kryolipolyse betrifft insbesondere Behandlungen unter 0 °C, da hier ein erhöhtes Risiko für Haut- und Gewebeschäden besteht. Solche Behandlungen gelten als Ausübung der Heilkunde und sind ausschließlich Ärztinnen oder Heilpraktikerinnen vorbehalten.
Wir arbeiten ausschließlich mit +1 °C. Diese Temperatur gilt als nicht-invasiv und fällt somit nicht unter das Heilpraktikergesetz (§ 1 HeilprG) – sofern keine medizinische Diagnose oder Therapie erfolgt.
📌 Was wir im Club beachten müssen
1. Temperaturgrenze einhalten:
- Unser Freezefats-Gerät so einstellen, dass es nicht unter +1 °C kühlt.
- Diese Einstellung ist rechtlich sicher, solange sie korrekt angewendet wird.
2. Keine medizinische Heilbehandlung durchführen:
- Wir stellen keine Diagnosen und therapieren keine Krankheiten.
- Wir behandeln keine medizinischen Zustände wie Adipositas oder Lipödem.
- Die Anwendung dient ausschließlich der kosmetisch-ästhetischen Körperformung.
3. Transparente Kommunikation & Einwilligung sicherstellen:
- Vor jeder Behandlung erfolgt eine umfassende Aufklärung über:
- Ablauf, Wirkung, Risiken und Grenzen der Behandlung
- Es wird keine Wirkung garantiert oder Heilung versprochen
- Die schriftliche Einwilligung der Kund*innen ist verpflichtend
- Die 24-Stunden-Bedenkzeit gilt – kann aber schriftlich verzichtet werden
🔊 Zulässige Formulierungen (für Beratung & Werbung)
Diese Aussagen sind erlaubt und rechtlich sicher:
- „Nicht-invasive Kältebehandlung zur Unterstützung der Körperformung“
- „Kosmetische Kälteanwendung zur ästhetischen Reduktion lokaler Fettdepots“
- „Ergänzend zu Bewegung und gesunder Ernährung“
Diese Aussagen sind verboten:
- „Therapie gegen Fettpolster“
- „Medizinische Fettreduktion“
- „Behandlung krankhafter Fettverteilung“