Zulässigkeit Kryolipolyse

Zulässigkeit Kryolipolyse

kryolipolyse

🧊 Warum +1°C unkritisch ist

Die rechtliche Problematik bei Kryolipolyse betrifft insbesondere Behandlungen unter 0°C, da hier ein erhöhtes Risiko für Haut- und Gewebeschäden besteht. Solche Behandlungen gelten als Ausübung der Heilkunde und sind ausschließlich Ärztinnen oder Heilpraktikerinnen vorbehalten.

Wir arbeiten ausschließlich mit +1°C. Diese Temperatur gilt als nicht-invasiv und fällt somit nicht unter das Heilpraktikergesetz (§1 HeilprG)sofern keine medizinische Diagnose oder Therapie erfolgt.


📌 Was wir im Club beachten müssen

1. Temperaturgrenze einhalten:

  • Unser Freezefats-Gerät so einstellen, dass es nicht unter +1°C kühlt.
  • Diese Einstellung ist rechtlich sicher, solange sie korrekt angewendet wird.

2. Keine medizinische Heilbehandlung durchführen:

  • Wir stellen keine Diagnosen und therapieren keine Krankheiten.
  • Wir behandeln keine medizinischen Zustände wie Adipositas oder Lipödem.
  • Die Anwendung dient ausschließlich der kosmetisch-ästhetischen Körperformung.

3. Transparente Kommunikation & Einwilligung sicherstellen:

  • Vor jeder Behandlung erfolgt eine umfassende Aufklärung über:
    • Ablauf, Wirkung, Risiken und Grenzen der Behandlung
  • Es wird keine Wirkung garantiert oder Heilung versprochen
  • Die schriftliche Einwilligung der Kund*innen ist verpflichtend
  • Die 24-Stunden-Bedenkzeit gilt – kann aber schriftlich verzichtet werden

🔊 Zulässige Formulierungen (für Beratung & Werbung)

Diese Aussagen sind erlaubt und rechtlich sicher:

  • „Nicht-invasive Kältebehandlung zur Unterstützung der Körperformung“
  • „Kosmetische Kälteanwendung zur ästhetischen Reduktion lokaler Fettdepots“
  • „Ergänzend zu Bewegung und gesunder Ernährung“

Diese Aussagen sind verboten:

  • „Therapie gegen Fettpolster“
  • „Medizinische Fettreduktion“
  • „Behandlung krankhafter Fettverteilung“

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