Pfandregelung für Leihbänder

Pfandregelung für Leihbänder

Bitte beachtet folgende Regelung beim Ausgeben von Leihbändern:

✅ Als Pfand akzeptieren wir nur:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Krankenkassenkarte mit Lichtbild

Diese Dokumente ermöglichen eine eindeutige Zuordnung, falls das Band nicht zurückgegeben wird oder es zu einer Verwechslung kommt.

❌ Nicht akzeptiert werden:

  • Schlüssel oder Schlüsselanhänger
  • EC- oder Kreditkarten
  • Krankenkassenkarten ohne Foto
  • Sonstige Gegenstände ohne eindeutige Zuordnung

 💬 Beispiel für die Kommunikation mit dem Mitglied

Mitglied: „Ich kann dir meinen Schlüssel als Pfand geben.“
Unsere Antwort:
„Danke Dir! Wir nehmen als Pfand jedoch nur Ausweisdokumente mit Bild – also z. B. einen Ausweis, Führerschein oder eine Krankenkassenkarte mit Foto. Nur so können wir das Band sicher Dir zuordnen, falls es mal zu einer Verwechslung kommt. Hast Du so etwas gerade dabei?“

ℹ️ Was tun, wenn ein Mitglied nichts dabei hat?
In Ausnahmefällen kann einmalig eine kulante Lösung angeboten werden – unter folgender Bedingung:
Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim nächsten Mal ein offizielles Pfand erforderlich ist.

 💬 Formulierungsbeispiel für die Kommunikation:

Mitglied: „Ich habe keinen Ausweis oder Führerschein dabei – geht auch mein Schlüssel?“
Unsere Antwort:
„Wir nehmen als Pfand ausschließlich Dokumente mit Bild, also z. B. Ausweis, Führerschein oder eine Krankenkassenkarte mit Foto. Damit Du heute trotzdem trainieren kannst, mache ich einmalig eine Ausnahme. Bitte bring beim nächsten Mal ein offizielles Pfand mit, sonst dürfen wir Dir leider kein Leihband mehr ausgeben.“

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